Spezialholzerei am Eltershofer Bach
Im Stadtgebiet von Schwäbisch Hall gibt es jede Menge Wald. Gerade die ortstypischen Hänge und Klingen sind bewaldet. In diesem unzugänglichen Gelände kommt eine Spezialfirma zum Einsatz um die Verkehrssicherheit sicherzustellen und die vom Eschentriebsterben betroffenen Bäume zu fällen.
Wenn Wald in straßennähe ist, ist das Thema Verkehrssicherheit obligatorisch. Es wird noch brisanter, wenn die Esche als Hauptbaumart vorkommt. Da es sich bei Verkehrssicherungshieben nicht um geregelte Forstwirtschaft handelt und dem Naturschutz ein berechtigt hoher Stellenwert zugestanden wird, findet die Maßnahme noch im Januar statt. Laut BNatSchG § 39 (5) ist es nicht zulässig Bäume vom 01.03 bis 30.09. zum zu fällen. Diese Regelung trifft zwar auf Bäume zu, die außerhalb des Waldes stehen, jedoch orientieren sich die Fällmaßnahmen an dieser Gesetzgebung. Zusätzlich wurde die geplante Maßnahme in zwei Behandlungsblöcke aufgeteilt. Dies soll den Eingriff in den Lebensraum, v.a. von Fledermäusen, Feuersalamander und höhlenbrütenden Vögeln so weit wie möglich reduzieren (siehe Abbildung 2).
Im ersten Arbeitsschritt wird die Fläche 1 motormanuell bearbeitet. Dieser Bereich ist gut begehbar und die asphaltierte Straße, die die beiden Flächen trennt, ist befahrbar. Nachdem der erste Teil bearbeitet wurde, wird eine Maßnahmenpause eingelegt. Dies ermöglicht den zu schützenden Arten ein Umzug aus Fläche 2 in Fläche 1. Im zweiten Arbeitsschritt bereitet die Helikopter-Firma die zu fällenden Bäume (in Fläche 2) vor. Hier wird fasst die komplette Hiebsfläche von Eschen geräumt. Der Behandlungsblock 2 ist überwiegend von Eschen geprägt. Jedoch sind trupp- bis gruppweise Eichen im Bestand vorhanden (siehe Abbildung 2; hellgrüne Punkte/Fläche). Diese sind nach dem Eingriff bestandesprägend und könne eine waldähnliche Struktur erhalten
Eine weitere Schwierigkeit in Fläche 2 ist die drohende Verklausung des Eltershofer Bachs. In der Vergangenheit sind einige Eschen in das Bachbett gestürzt. Nach der Erfahrung von 2016 bei der Sturzflut in Braunsbach liegt nun der Fokus auf vergleichbaren Flächen. Bei einer konventionellen Fällung würde zu viel Kronenmaterial auf der Fläche verbleiben. Durch die Stehendentnahme kann der gesamte Baum ausgeflogen werden. Zusätzlich ist die Bringung der bereits umgestürzten Bäume ohne Probleme möglich. Somit ist das Bachbett nach dem Einsatz frei von umgestürzten Bäumen und Kronenmaterial.
Die Kosten für einen Helikoptereinsatz sind das Hauptargument gegen den Einsatz. Eine wirtschaftlich tragbare Alternative wird die Spezialholzerei in den seltensten Fällen sein. Der Fokus bei dieser Maßnahme liegt eindeutig auf der Herstellung der Verkehrssicherheit und dem Verhindern der Verklausung.
Von Spezialholzerei wird gesprochen, wenn mit Hilfe der Seilklettertechnik und mit Unterstützung eines Helikopters stehende Bäume stückweise gefällt bzw. abgetragen werden.
Naturschutz
Die Hiebsfläche befindet sich in einem Waldbiotop. Beim Begang mit der unteren Naturschutzbehörde war klar, dass bei dieser Maßnahme eine Aufteilung in 2 Hiebsabschnitte notwendig sein wird. (Siehe Abbildung 2) Für das gewählte Arbeitsverfahren war diese Entscheidung sogar von Vorteil. Da der südliche Teil (Fläche 1) ohnehin motormanuell bearbeitet werden sollte, konnte diese Maßnahme im Vorfeld geplant und umgesetzt werden. Dieser Teil war von dem asphaltierten Fußweg („Alte Steige“) gut zu erreichen und im Vergleich zur Fläche 2 nicht durch die steilen Hänge des Eltershofer Bachs geprägt.
Die untere Naturschutzbehörde und die untere Forstbehörde genehmigten den Eingriff. Bei der Maßnahme wurden Bäume, welche Habitatstrukturen aufweisen, erhalten. Eine Anweisung beider Unternehmer war obligatorisch um diese nochmals zu sensibilisieren. Hier zeigte sich ein weiterer Vorteil der Stehendentnahme durch den Helikopter. Jeder Baum wurde von Baumkletterern erklettert und somit auf Höhlen untersucht. Falls eine Höhle entdeckt wurde, war die Arbeitsanweisung, den Trennschnitt oberhalb der Höhle (1 – 1,5 m) zu setzen und den restlichen Baum als Torso stehen zu lassen.
Die Klingen des Eltershofer Bachs durchschneidet die obere Schicht des Muschelkalks. Die daraus entstandenen steilen geröllgeprägten Hänge neigen zu Hangrutschungen. Bei einer konventionellen Fällung und Rückung würde nicht nur die auflaufende Naturverjüngung stark geschädigt, sondern auch der Bachhang destabilisiert. Durch das Ausfliegen der Vollbäume entstand kaum Flur- und Bestandesschäden.
Die Hiebfläche 2 war zwar in Teilen eschendominiert, jedoch sind auch grupp- bis truppweise Eichen vorhanden, die vollständig erhalten werden konnten („Hellgrün“ in Abbildung 2).
Fazit
Auch wenn der Einsatz eines Helikopters zur Holzbringung mit hohen Kosten verbunden ist, war die Wahl des Arbeitsverfahrens aus unserer Sicht die Richtige. Die aufgelaufene Naturverjüngung konnte vollständig geschont und das Bachbett des Eltershofer Bachs komplett von Baum geräumt werden. Der größte Nachteil des Arbeitsverfahrens ist die Wetterabhängigkeit. Der geplante Einsatz musste unterbrochen werden, da der böhige Wind einen Weiterflug verhinderte. Somit wurden aus 2 geplanten Tagen 3,5 Tage.
Michael Breuninger, LRA Schwäbisch-Hall